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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - L 16 KR 89/98   

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https://dejure.org/2002,20676
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - L 16 KR 89/98 (https://dejure.org/2002,20676)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.11.2002 - L 16 KR 89/98 (https://dejure.org/2002,20676)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. November 2002 - L 16 KR 89/98 (https://dejure.org/2002,20676)
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  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - L 16 KR 89/98
    Die Verteilung der Arbeitszeit beruhte daher auf einer vertraglichen Vereinbarung, die nicht einseitig durch die Beigeladene zu 1) verändert werden konnte (vgl. dazu BAG, NZA 92, 407, 409).

    Abgesehen davon, dass diesem Umstand für die Abgrenzung selbständiger von fremdbestimmter Tätigkeit keine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19; BAG NZA 92 407, 409) ist die Vereinbarung eines Stundenlohns von 40,-- bzw. 50,-- DM als pauschale Abgeltung sämtlicher Auslagen nicht typisch für abhängige Arbeitsverhältnisse.

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - L 16 KR 89/98
    Abgesehen davon, dass diesem Umstand für die Abgrenzung selbständiger von fremdbestimmter Tätigkeit keine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19; BAG NZA 92 407, 409) ist die Vereinbarung eines Stundenlohns von 40,-- bzw. 50,-- DM als pauschale Abgeltung sämtlicher Auslagen nicht typisch für abhängige Arbeitsverhältnisse.
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - L 16 KR 89/98
    Die abhängige Beschäftigung grenzt sich von der selbständigen Tätigkeit danach ab, welche dieser Merkmale überwiegen, wobei das Gesamtbild der Arbeitsleistung und die tatsächlichen Verhältnisse ausschlaggebend sind, sofern sie von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen (BSG a.a.O.; BSG SozR 3-2400 § 7 Abs. 4 Nr. 13; zur Verfassungsmäßigkeit die ser Abgrenzung BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - L 16 KR 89/98
    Die selbständige Tätigkeit wird demgegenüber vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 22; SozR 3-2400 § 7 Nr. 15, 19).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - L 16 KR 89/98
    Lehrkräfte, die außerhalb allgemein bildender Schulen unterrichten, können daher auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden, selbst wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (vgl. BAG, NZA 98, 595, 597).
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